Instandhaltung

Instandhaltung


Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten werden und durch eine “zur Prüfung befähigte Person” gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich wiederbefüllt werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.
Geeignet bis 1.000 Volt bei 1 m Mindestabstand.
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