Instandhaltung-Fettbrand

Instandhaltung


Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten
werden und durch eine “zur Prüfung befähigte Person” gemäß Betriebssicherheitsverordnung
geprüft werden.
Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich wiederbefüllt
werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.
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