Instandhaltung-Kohlendioxid

Instandhaltung


Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten
werden und durch eine “zur Prüfung befähigte Person” gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden.

Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich wiederbefüllt
werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.
Warnhinweise: Geeignet bis 1.000 Volt bei 1 m Mindestabstand, über 1.000 Volt DIN VDE 0132 beachten.

Bitte die Eigenschaften des Löschmittels CO2 in engen, schlecht zu belüftenden Räumen beachten 
(Sauerstoff verdrängendes Gas)! 
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