Wartung Feuerlöscher

Letzte Prüfung?

Wann ein Feuerlöscher das letzte mal geprüft wurde, erkennen Sie an dem am Gerät angebrachten Instandhaltungsnachweis.

Wartungsvorschrift für Unternehmen

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.

Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.

Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.

Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.

Wartungsvorschrift für Privathaushalte

Für im Privathaushalt befindliche Feuerlöscher gibt es keine Wartungsvorschrift. Eine regelmäßige Überprüfung des Feuerlöschers durch einen Sachkundigen ist jedoch zu empfehlen.

 
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