TÜR- & TORFESTSTELLANLAGEN

INSTANDHALTUNG, PRÜFUNG UND WARTUNG DER FESTSTELLANLAGE


Wie jedes technisches Gerät, muss auch die Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore regelmäßig geprüft und gewartet werden. Seit März 2011 wird diese Vorschrift nach DIN 14677 geregelt. Diese Norm beinhaltet auch die maximale Betriebszeit der Rauchmelder.

Grundsätzlich müssen Feststellanlagen vom Betreiber ständig betriebsbereit gehalten werden. Vorgeschrieben ist neben der regelmäßigen Instandhaltung zudem eine Prüfung und Inspektion der Funktionstüchtigkeit, die in einem Abstand von höchstens drei Monaten durchgeführt werden muss.

Ebenso muss im Rahmen einer Wartung für ein störungsfreies Zusammenwirken aller Geräte der Feststellanlage gesorgt werden. Das Prüfen und Warten darf ausschließlich durch einen zertifizierten Instandhalter oder einen Fachbetrieb erfolgen. Solange im Zulassungsbescheid keine kürzere Wartungsfrist angegeben ist, muss die Wartung der Feststellanlage für Brandschutztüren und Tore einmal pro Jahr erfolgen. Die Instandhaltung, Prüfung und Wartung Ihrer Feststellanlagen für Brandschutztüren und Tore können wir, als Fachbetrieb für Brandschutztechnik gerne für Sie übernehmen.


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