WARTUNG RAUCHWARNMELDER

Wartung aller Rauchwarnmelder-Marken


Wartung/Instandhaltung nach DIN 14676

Der Rauchwarnmelder ist gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehört die Prüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei zugänglich sind und der Rauchwarnmelder nicht beschädigt ist; Mängel in diesen Punkten müssen beseitigt, ein beschädigter Rauchwarnmelder muss ausgetauscht werden. Gleichzeitig ist eine Alarmprüfung vorzunehmen. Diese beinhaltet die Auslösung eines Probealarms über die Prüftaste. Bei Rauchwarnmeldern mit 230V - Netzanschluss muss der Probealarm einmal mit und einmal ohne 230V - Netz durchgeführt werden. Bei Fehlverhalten muss die Batterie ersetzt oder ggf. der Rauchwarnmelder ausgetauscht werden (bei Beschädigung oder starker Verschmutzung). 
Share by: